Baubewilligung
Für alle Bauvorhaben, die nicht bewilligungsfrei oder im Rahmen eines Anzeigeverfahrens abgewickelt werden können, muss beim Bauamt der Gemeinde um eine Baubewilligung angesucht werden.
Grundsätzlich ist für alle Fragen und Anträge in Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben im Gemeindegebiet Ragnitz das Bauamt der Marktgemeinde zuständig.
Kontakt: | Gemeinde Ragnitz |
Adresse: | 8413 Ragnitz, Gundersdorf 17 |
Ansprechperson: | Fr. Sabine Eder |
Telefon: | 03183 / 838 8 |
Telefax: | 03183 / 838 8-5 |
E-Mail: | eder@ ragnitz.steiermark.at |
Amtsstunden: | Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr |
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Bewilligungspflichtig gemäß § 19 Stmk. BauG (Steiermärkisches Baugesetz) sind folgende Vorhaben, sofern sie nicht
- bewilligungsfrei (siehe § 21 Stmk. BauG) oder
- anzeigepflichtig (siehe § 20 Stmk. BauG) sind.
Bewilligungspflichtig sind daher unter anderem:
- Neu-, Zu oder Umbauten von baulichen Anlagen (zB Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser),
- Nutzungsänderungen, die auf die Festigkeit, den Brandschutz, die Hygiene, die Sicherheit von baulichen Anlagen oder deren Teilen von Einfluß sein können
- wenn Nachbarrechte (siehe § 26 Stmk. BauG) davon betroffen sind oder
- wenn Bestimmungen des jeweils geltenden Raumordnungsgesetzes, Flächenwidmungs-, oder Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsrichtlininen berührt werden,
- die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von KFZ Abstellflächen, Garagen oder Nebenanlagen,
- Einfriedungen oder Stützmauern ab 1,50 m Höhe,
- Veränderungen des natürlichen Geländes,
- eine länger als 3 Tage dauernde Aufstellung von Fahrzeugen, die für die Nächtigung von Personen geeignet ist, wie zB Wohnwagen oder Wohncontainer,
- der Abbruch von Gebäuden.
Erforderliche Unterlagen für die Baubewilligung
Folgende Unterlagen sind lt. § 22 und § 23 Stmk. BauG für die Erteilung einer Baubewilligung notwendig:
- vom Bauherr unterschriebenes Bauansuchen (Formular - Bauansuchen hier downloaden)
- Nachweis des Grundeigentums durch einen Grundbuchsauszug oder Nachweis des Baurechtes an dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück (nicht älter als sechs Wochen)
- die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist,
- der Nachweis, dass die zu bebauende Grundstücksfläche - sofern sie nicht in zwei Katastralgemeinden liegt - aus einem Grundstück besteht (Katasterplan 1:1000)
- ein Verzeichnis der Grundstücke, die bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen, jeweils mit Namen und Anschrift der Eigentümer dieser Grundstücke
- Angaben über die Bauplatzeignung (Fomular - Bauplatzeignung hier downloaden)
- Baubeschreibung (Formular - Baubeschreibung Gebäudeklasse 1- 3 hier downloaden)
- Baubeschreibung (Formular - Baubeschreibung Gebäudeklasse 1- 5 hier downloaden)
- die Projektunterlagen (siehe Stmk. BauG § 23) in zweifacher Ausfertigung, das sind die erforderlichen Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Beschreibungen des Bauprojektes
- Bei Neubauten von Gebäuden ist das Formular AGWR II (Adress-, Wohnungs- und Gebäuderegister) mit den vorhandenen Daten dem Bauansuchen beizulegen (Formular AGWR II)
Weiterführende Informationen und Link's:
Formular - Baubewilligungsansuchen (Word)
Formular - Baubeschreibung für Gebäudeklasse 1 - 3
Formular - Baubeschreibung für Gebäudeklasse 1 - 5
Formular - AGWR II (Adress-, Gebäude- und Wohungsregister)
Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben - Stmk. BauG § 19
Erforderliche Unterlagen - Stmk. BauG § 22, §23
Nachbarrechte - Stmk. BauG § 26
Amt der Steiermärkische Landesregierung - Fachabteilung 13B Bau- und Raumordnung
Amt der Steiermärkische Landesregierung - Abteilung 15 Wohnbauförderung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Digitale Karte Ragnitz