Bewilligungsfreie Bauvorhaben
Kleinere Bauvorhaben, wie z.B. Gerätehütten, Abstellplätze für max. 2 PKW, Schwimmbäder, aber auch geringfügige Umbauten ohne statische Änderungen, oder Zäune können im bewilligungsfreien Bauverfahren errichtet werden. Eine Meldung an das Bauamt der Gemeinde Ragnitz muss allerdings trotzdem erfolgen.
Kontakt: | Gemeinde Ragnitz |
Adresse: | 8413 Ragnitz, Gundersdorf 17 |
Ansprechperson: | Fr. Sabine Eder |
Telefon: | 03183 / 838 8 |
Telefax: | 03183 / 838 8-5 |
E-Mail: | eder@ ragnitz.steiermark.at |
Amtsstunden: | Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr |
Zu den bewilligungsfreien Bauvorhaben lt. Stmk. BauG § 21 gehören unter anderem die Errichtung, Erweiterung und Änderung von
- Nebengebäuden, sofern sie eingeschoßig, ebenerdig, unbewohnbar, mit einer Geschoßhöhe von max. 3,0 m und einer bebauten Fläche von max. 40 m² sind, und auch keine Nachbarrechte lt. § 26 Stmk. BauG davon berührt werden. (siehe § 26 Stmk. BauG) Ausgenommen sind allerdings Garagen.
- Hagelnetzen, Folientunneln u. dgl.
- kleineren baulichen Anlagen, wie z.B. Kleinkompostieranlagen, Abstellflächen für max. 2 PKW, Wasserbecken bis max. 100 m³ (sofern wasserrechtlich nicht eine Bewilligung notwendig ist), Gerätehütten bis max. 40 m² usw.
- weitere bewilligungsfreie, kleinere Bauvorhaben sind im § 21 Stmk. BauG aufgezählt (siehe Stmk. BauG § 21)
Weiters sind unter anderem bewilligungsfrei
- der Umbau einer baulichen Anlage oder einer Wohnung, der keine Änderung der äußeren Gestaltung oder der Statik mit sich zieht,
- die Lagerung von max. 300 lt. Heizöl,
- Feuerungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe bis zu einer Nennheizleistung von 8,0 kW,
- Stützmauern bis zu einer Höhe von 50 cm über dem angrenzenden natürlichen Gelände,
- Zäune bis max. 1,50 m, sofern sie nicht an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, sowie
- weitere sonstige kleine Bauvorhaben (siehe Stmk. BauG § 21)
Durch baubewilligungsfreie Vorhaben dürfen Bau- und Raumordnungsvorschriften, wie insbesondere festgelegte Bauflucht-, Baugrenz- und Straßenfluchtlinien, sowie die Vorschriften über Abstände nicht verletzt werden. Darüber hinaus müssen diese Bauvorhaben dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild entsprechen.
Die Mitteilung hat den Ort und eine kurze Beschreibung des Vorhabens zu enthalten:
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Mitteilungsformular
- Nachweis des Eigentums des zu bebauenden Grundstücks (Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Wochen)
- Lageplan mit Grundstücksnummer (Katasterplan) mit Positionierung des geplanten Bauwerkes
- Grundriss und Schnitte, sowie Ansichten des geplanten Bauwerkes
Weiterführende Informationen und Link's:
Formular - Mitteilung eines bewilligungsfreien Bauvorhabens