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Bewilligungsfreie Bauvorhaben

Kleinere Bauvorhaben, wie z.B. Gerätehütten, Abstellplätze für max. 2 PKW, Schwimmbäder, aber auch geringfügige Umbauten ohne statische Änderungen, oder Zäune können im bewilligungsfreien Bauverfahren errichtet werden. Eine Meldung an das Bauamt der Gemeinde Ragnitz muss allerdings trotzdem erfolgen.

 

 

Kontakt:

Gemeinde Ragnitz

Adresse:

8413 Ragnitz, Gundersdorf 17

Ansprechperson: 

Fr. Sabine Eder

Telefon:

03183 / 838 8

Telefax:

03183 / 838 8-5

E-Mail:

eder@remove-this.ragnitz.steiermark.at

Amtsstunden:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

 

Zu den bewilligungsfreien Bauvorhaben lt. Stmk. BauG § 21 gehören unter anderem die Errichtung, Erweiterung und Änderung von

  • Nebengebäuden, sofern sie eingeschoßig, ebenerdig, unbewohnbar, mit einer Geschoßhöhe von max. 3,0 m und einer bebauten Fläche von max. 40 m² sind, und auch keine Nachbarrechte lt. § 26 Stmk. BauG davon berührt werden. (siehe § 26 Stmk. BauG) Ausgenommen sind allerdings Garagen. 
  • Hagelnetzen, Folientunneln u. dgl.
  • kleineren baulichen Anlagen, wie z.B. Kleinkompostieranlagen, Abstellflächen für max. 2 PKW, Wasserbecken bis max. 100 m³ (sofern wasserrechtlich nicht eine Bewilligung notwendig ist), Gerätehütten bis max. 40 m² usw.
  • weitere bewilligungsfreie, kleinere Bauvorhaben  sind im § 21 Stmk. BauG aufgezählt (siehe Stmk. BauG § 21)

 

Weiters sind unter anderem bewilligungsfrei

  • der Umbau einer baulichen Anlage oder einer Wohnung, der keine Änderung der äußeren Gestaltung oder der Statik mit sich zieht,
  • die Lagerung von max. 300 lt. Heizöl,
  • Feuerungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe bis zu einer Nennheizleistung von 8,0 kW,
  • Stützmauern bis zu einer Höhe von 50 cm über dem angrenzenden natürlichen Gelände,
  • Zäune bis max. 1,50 m, sofern sie nicht an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, sowie
  • weitere sonstige kleine Bauvorhaben  (siehe Stmk. BauG § 21)

 

Durch baubewilligungsfreie Vorhaben dürfen Bau- und Raumordnungsvorschriften, wie insbesondere festgelegte Bauflucht-, Baugrenz- und Straßenfluchtlinien, sowie die Vorschriften über Abstände nicht verletzt werden. Darüber hinaus müssen diese Bauvorhaben dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild entsprechen.

 

 

Die Mitteilung hat den Ort und eine kurze Beschreibung des Vorhabens zu enthalten:

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Mitteilungsformular
  • Nachweis des Eigentums des zu bebauenden Grundstücks (Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Wochen)
  • Lageplan mit Grundstücksnummer (Katasterplan) mit Positionierung des geplanten Bauwerkes
  • Grundriss und Schnitte, sowie Ansichten des geplanten Bauwerkes

 

 

 

Weiterführende Informationen und Link's:

Formular - Mitteilung eines bewilligungsfreien Bauvorhabens

Bewilligungsfeie Bauvorhaben - siehe Stmk. BauG § 21

Nachbarrechte - siehe § 26 Stmk. BauG

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