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Termine Hundekundenachweis

Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz bietet Termine für die Ablegung eines erforderlichen Hundekundenachweises an.

Diese finden Sie direkt auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Kursort: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Kadagasse 12, 8430 Leibnitz im Paterre.

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Hund/e nicht mitnehmen.

Hundeabgabe

Gesetzliche Grundlage:

Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 vom 3. Juli 2012, LGBI. 89/2012,
Hundeabgabeordnung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark

An- und Abmeldung:

Der Erwerb eines über 3 Monate alten Hundes ist beim Gemeindeamt Ragnitz innerhalb von 4 Wochen anzumelden. (Formular: Anmeldung Hund)

Die Anmeldung hat zu enthalten:

  • Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,

  • Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Geburtsjahr) des Hundes, Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)

Weiters sind anzuschließen:

  • die Registernummer des Stammdatensatzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz,

  • der für das Halten des Tieres notwendige Hundekundenachweis (sofern nach § 3b Abs. 8 des Stmk. Landes-Sicherheitsgesetzes erforderlich),

  • der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz mit der Höhe einer Mindestdeckungssumme von 725.000,-- Euro.

Die Hundehalterin/Der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/ eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von vier Wochen der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt. (Formular: Abmeldung Hund)