Hundehaltung

    HUNDEHALTUNG

    Termine Hundekundenachweis


    Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz bietet Termine für die Ablegung eines erforderlichen Hundekundenachweises an.

    Diese finden Sie direkt auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

    Kursort: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Kadagasse 12, 8430 Leibnitz im Paterre.

    Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

    Hund/e nicht mitnehmen.


    Hundeabgabe


    Gesetzliche Grundlage:

    Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 vom 3. Juli 2012, LGBI. 89/2012,
    Hundeabgabeordnung der Gemeinde Ragnitz


    An- und Abmeldung:

    Der Erwerb eines über 3 Monate alten Hundes ist beim Gemeindeamt Ragnitz innerhalb von 4 Wochen anzumelden. (Formular: Anmeldung Hund)

    Die Anmeldung hat zu enthalten:

    • Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,

    • Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Geburtsjahr) des Hundes, Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)

    Weiters sind anzuschließen:

    • die Registernummer des Stammdatensatzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz,

    • der für das Halten des Tieres notwendige Hundekundenachweis (sofern nach § 3b Abs. 8 des Stmk. Landes-Sicherheitsgesetzes erforderlich),

    • der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz mit der Höhe einer Mindestdeckungssumme von 725.000,-- Euro.

    Die Hundehalterin/Der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/ eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von vier Wochen der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt. (Formular: Abmeldung Hund)