Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz bietet Termine für die Ablegung eines erforderlichen Hundekundenachweises an.
Diese finden Sie direkt auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.
Kursort: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Kadagasse 12, 8430 Leibnitz im Paterre.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Hund/e nicht mitnehmen.
Gesetzliche Grundlage:
Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 vom 3. Juli 2012, LGBI. 89/2012,
Hundeabgabeordnung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark
An- und Abmeldung:
Der Erwerb eines über 3 Monate alten Hundes ist beim Gemeindeamt Ragnitz innerhalb von 4 Wochen anzumelden. (Formular: Anmeldung Hund)
Die Anmeldung hat zu enthalten:
Name, Hauptwohnsitz und Geburtsdatum der Halterin/des Halters,
Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Geburtsjahr) des Hundes, Kennzeichnungsnummer gem. § 24a Tierschutzgesetz (Microchipnummer)
Weiters sind anzuschließen:
die Registernummer des Stammdatensatzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz,
der für das Halten des Tieres notwendige Hundekundenachweis (sofern nach § 3b Abs. 8 des Stmk. Landes-Sicherheitsgesetzes erforderlich),
der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz mit der Höhe einer Mindestdeckungssumme von 725.000,-- Euro.
Die Hundehalterin/Der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/ eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von vier Wochen der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt. (Formular: Abmeldung Hund)