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REISEPASS ODER PERSONALAUSWEIS BEANTRAGEN

Ab Jänner 2025 können im Gemeindeamt Ragnitz Reisekokumentanträge gestellt werden.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich!

Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Es dauert bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH Leibnitz dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

Mitzubringen sind:

  • alter Reisepass

  • ein Passbild (Hochformat 35 × 45 mm), nicht älter als 6 Monate, nach bestimmten Passbildkriterien

  • wenn bei Antragstellung der Reisepass länger als 5 Monate abgelaufen ist, werden alle Urkunden im Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Namensänderung) unbedingt benötigt.

    Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (im Original) vorzulegen.

Weitere Informationen zum Thema Reisepass:https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

Weitere Informationen zum Thema Personalausweis:https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/personalausweis.html

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss der Antrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Kosten:

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr: € 75,90 (10 Jahre gültig)

  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr Erstausstellung: gratis (2 Jahre gültig)

  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre: € 30,00 (5 Jahre gültig)

  • Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)

  • vom 12 - 16 Jahre: € 26,30 (10 Jahre gültig)

  • von 2 - 12 Jahre: € 26,30 (5 Jahre gültig)

Die Beantragung eines Express- und 1-Tages-Expressreisepasses ist grundsätzlich nur in der Bezirkshauptmannschaft möglich!