Nächtigungsabgabe
Die Nächtigungsabgabe beträgt mit Wirkung vom 01.11.2022:
Beherbergungsbetriebe: € 2,50
Campingplätze: € 2,00
Schutzhäuser/Schutzhütten: € 1,50
50% der Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gebühren dem Tourismusverband, die restlichen 50% der Einnahmen sind von der Gemeinde an das Land abzuführen.
Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark
in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb,
auf einem Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplatz oder
in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz zu begründen.