Hundeabgabe
inkl. MWSt 60,00 € für den ersten u. einzigen Hund
65€ für den zweiten Hund
70€ für jeden weiteren Hund
Abgabenbegünstigungen:
Wenn der Gemeinde ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird,
nachweislich ein Kurs BGH I oder BGH II, wird eine Ermäßigung in Höhe
von 50 % gewährt.
Abgabenerhöhung
Ist ein Hundekundenachweis erforderlich und kann dieser bei einer
Meldung nicht vorgelegt werden, so erhöht sich die Abgabe auf das
Zweifache.